GRENZÜBERGÄNGE ABSEITS OFFIZIELLER ÜBERGÄNGE
Die Route überquert mehrere internationale Grenzen zu Fuß, abseits der regulären Grenzstationen. Da Albanien, Kosovo und Montenegro nicht zum Schengen-Raum gehören, ist die Überquerung dieser Grenzen nur mit Sondergenehmigung gestattet.
Diese Grenzübergänge erfolgen auf historischen Pfaden, die früher von der lokalen Bevölkerung genutzt wurden. Heute dürfen sie nur mit gültigen Dokumenten legal begangen werden.
RECHTLICHER RAHMEN
Da es sich nicht um Schengen-Raum handelt, ist die Grenzüberquerung ausschließlich mit Genehmigung erlaubt. Die Genehmigung muss vor Antritt der Wanderung beantragt werden.
KONSEQUENZEN OHNE GENEHMIGUNG
Geldstrafen
Abbruch der Wanderung
Probleme mit Behörden